Der Freelancer-Vertrag und seine wichtigsten Merkmale: Darauf kommt es an!
Wenn Sie einen Freelancer beauftragen, sollten Sie diese Zusammenarbeit in einem Freelancer-Vertrag festhalten. Dieser sollte rechtssicher sein, Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit schaffen und Missverständnissen vorbeugen.
Das gelingt nur, wenn Sie als Auftraggeber bei der Vertragsgestaltung einige Dinge beachten.
Bei Freelancer-Verträgen unterscheidet man zwei Varianten:
Welche Vertragsform für Ihren Arbeitsvertrag die richtige ist, ist manchmal schwer zu entscheiden. Tipps, die Unternehmen die Entscheidung erleichtern, erhalten Sie in unserem kostenlosen Web-Seminar zum Freelancer-Vertrag.
Welche Bestandteile sollten in einem Freelancer-Vertrag enthalten sein? Die Antwort auf diese Frage hängt von Ihrem Projekt ab und dem, was der Freelancer dazu beisteuern soll.
Wichtige Faktoren in einem Vertrag über freie Mitarbeit sind:
Welche Leistungen soll der Auftragnehmer erbringen?
Wie soll die Vergütung geregelt werden?
Wie werden vertragliche Risiken zwischen dem Auftraggeber und freien Mitarbeitern verteilt?
Gibt es fixe Zeiträume für die Erbringung der Leistung?
Welche Voraussetzungen gelten für eine Kündigung?
Müssen Arbeitsmittel für die betreffende Tätigkeit gestellt werden, zum Beispiel aus Sicherheitsgründen?
Je exakter Sie diese und andere relevante Fragen im Freelancer-Vertrag beantworten, desto besser. Spätestens dann, wenn das Projekt nicht so läuft wie geplant, kommt es oft auf die vermeintlichen „Kleinigkeiten“ an.
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Welche Inhalte gehören in Ihren Freelancer-Vertrag? Unser Muster gibt Ihnen ein kostenloses Grundgerüst, das Sie individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen und direkt verwenden können. So erhöhen Sie die Chance, dass Sie nichts Wichtiges vergessen, wenn Sie den Arbeitsvertrag erstellen.
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Freie Mitarbeit und das Problem der Scheinselbstständigkeit:
An sich ist die Beschäftigung von freien Mitarbeitern eine feine Sache. Doch wenn Selbstständige als scheinselbstständig eingestuft werden, wird es teuer für Unternehmen. Vermeiden lässt sich dies durch die richtige Gestaltung von Verträgen mit Freelancern.
Vor allem sollte darin deutlich werden, dass der Freelancer einen Vertrag als freier Mitarbeiter und damit einen anderen Status hat als festangestellte Mitarbeiter. Dazu gehört, dass er bei seiner Tätigkeit keine festen An- und Abwesenheiten beachten muss, nicht der uneingeschränkten Verpflichtung unterliegt, allen Weisungen des Auftraggebers zu folgen und in der Wahl des Arbeitsortes flexibel ist.
Wie so oft gilt auch hier: Ausnahmen bestätigen die Regel. So ist es möglich, als Auftraggeber in einem Arbeitsvertrag für Freiberufler die Anwesenheit bei Meetings zu verlangen, wenn dies sinnvoll ist.
Eine angemessene Bezahlung ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Doch neben der Frage nach dem „Wie viel“ stellt sich Unternehmen bei einem Freiberufler-Vertrag auch die nach dem „Wie“.
Zur Wahl stehen vor allem drei Varianten:
Festpreis bzw. Pauschalvergütung: Der Auftragnehmer erhält eine pauschale Vergütung für seine Leistung.
Aufwandsvergütung: Die Berechnung erfolgt anhand von Arbeitsstunden oder Arbeitstagen.
Mischformen: Ein Beispiel dafür sind 8-Stunden-Tage, bei denen Mehrleistungen nicht abgerechnet werden.
Welche Variante die beste ist, hängt vom Einzelfall ab – und von den Vorstellungen beider Vertragspartner. Dasselbe gilt für den Zeitpunkt der Zahlung.
Welcher Stundensatz je nach fachlichem Schwerpunkt und Position angemessen ist, ermitteln Sie ganz einfach mit dem GULP Stundensatz-Kalkulator.
Wie Arbeitnehmer wollen auch Freiberufler in Urlaub gehen. Wann sie das tun und wie lange, das entscheiden sie selbst, nicht der Auftraggeber. Anspruch auf bezahlten Urlaub haben Freiberufler, anders als feste Mitarbeiter, nicht – außer es handelt sich um arbeitnehmerähnliche Selbstständige. In diesem Fall lässt sich ein solcher Anspruch sogar im Freiberufler-Vertrag festschreiben. Doch dann ist auch die Grenze zur Scheinselbstständigkeit nicht weit.
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