Mit einer interaktiven Checkliste erste Anzeichen erkennen
Das Thema Scheinselbstständigkeit schafft nach wie vor sowohl bei Freelancern als auch Unternehmern Unsicherheit. Wir erklären Ihnen, welche Kriterien bei der Beurteilung von Bedeutung sind sowie welche rechtlichen Stolperfallen es gibt und geben Ihnen mit einer interaktiven Checkliste eine erste Einschätzung, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Ihre eingesetzten externen Experten als scheinselbstständig eingestuft werden könnten.
In Zeiten der Digitalisierung sind IT- und Engineering-Fachkräfte unerlässliche Innovationstreiber, die dem etwas zögerlich digitalisierten Deutschland durch ihr Expertenwissen den Wandel zur Wissensgesellschaft erleichtern. Doch rechtliche Unsicherheit und veraltete Prüfkriterien der Deutschen Rentenversicherung verunsichern Unternehmer und führen dazu, dass sich immer mehr Firmen aus Angst vor Strafen sträuben, auf das umfangreiche Expertenwissen externer Spezialisten zurückzugreifen. Auch das vorzeitige Beenden von Aufträgen sind Folgen der Rechtsunsicherheit beim Thema Scheinselbstständigkeit. Dabei sorgen Freelancer, besonders in kleinen und mittleren Unternehmen, die sich Experten in Festanstellung nicht leisten können oder wollen, dafür, dass diese in Zeiten des Technologie-Booms wettbewerbsfähig bleiben.
Scheinselbstständigkeit liegt vor, bezeichnet die nachträgliche Feststellung einer Vertragsbeziehung als abhängiges Beschäftigungsverhältnis anstatt einer selbständigen Vertragsbeziehung (Dienst,- oder Werkvertrag) zwischen einem Freiberufler und seinem Auftraggeber. Die unternehmerischen Entscheidungsbefugnisse des Auftragnehmers sind stark eingeschränkt, sodass eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit nicht mehr zu erkennen ist. Es gibt bestimmte Kriterien, durch die ein Freiberufler von Angestellten unterschieden werden kann.
Sollte nachträglich festgestellt werden, dass der freie Mitarbeiter als Arbeitnehmer einzuordnen ist, so hat dies erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Der unfreiwillige Arbeitgeber haftet für die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung rückwirkend bis zu vier Jahre, bei Vorsatz sogar bis zu 30 Jahren. Auch strafrechtliche Auswirkungen können die Folge sein.
Vielen Scheinselbstständigen ist ihr Status nicht bewusst, zumal auch durch die Prüfkriterien der Deutschen Rentenversicherung nicht immer genau vorhersehbar ist, welchen Status die externen Experten bei einer Prüfung erhalten würden . Aufgrund der Komplexität der Thematik ist immer eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen und jeder Einzelfall individuell betrachtet werden. Um das Risiko zu minimieren sollte in jedem Fall ein angemessener Compliance Prozess implementiert werden, der Risiken identifiziert, analysiert und mitigiert. Nur so kann die Gefahr einer Scheinselbstständigkeit wesentlich vermindert werden.
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